AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende Geschäftsbedingungen Sind Integrierender Vertragsbestandteil Und Sind Somit Rechtsverbindlich, Wenn Sie Im Angebot Oder In Der Auftragsbestätigung Der Santec AG (Nachfolgend Als „Lieferanten“ Bezeichnet) Als Anwendbar Erklärt Werden. Anderslautende Bedingungen Des Bestellers Haben Nur Gültigkeit, Wenn Sie Vom Lieferanten Ausdrücklich Und Schriftlich Angenommen Worden Sind. Alle Vereinbarungen, Welche Von Den Vorliegenden Geschäftsbedingungen Abweichen, Bedürfen Zu Ihrer Gültigkeit Der Schriftform.

OFFERTEN
Offerten des Lieferanten bleiben bis zu deren Auftragsbestätigung durch den Lieferanten unverbindlich. Sämtliche Angaben zu Lieferterminen, Leistungen und Waren (wie z.B. technische Daten, Beschreibungen, Bilder, Planungshilfen, Mass- und Gewichtsangaben sowie Verpackungseinheiten) dienen rein informativen Zwecken und stellen auch nach der Auftragsbestätigung durch den Lieferanten keine Zusicherungen dar.

PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken ohne MwSt. und sind unverbindlich. Der Lieferanten behält sich vor, Preisänderungen ohne vorherige Anzeige jederzeit vorzunehmen. Für Kleinmengen wird ein Kleinmengenzuschlag verrechnet.

TRANSPORT / VERSAND
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt in demjenigen Zeitpunkt, in welchem sich die Produkte im Transportfahrzeug befinden. Insbesondere für Bruch oder Beschädigung auf dem Transportweg wird kein Ersatz geleistet. Der Lieferant kann Teillieferungen vorsehen, welche separat verrechnet werden.

RECHNUNGEN
Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn beim Lieferanten nicht innert 10 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche Beanstandung eingetroffen ist.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungen sind vom Kunden am Domizil des Lieferanten ohne Abzug, insbesondere von Skonto, Steuern, Gebühren und Zöllen, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlungspflicht ist dann erfüllt, wenn der ausstehende Betrag auf einem durch den Lieferanten bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Leistet der Kunde eine Zahlung nicht vertragsgemäss, so ist der Lieferant berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 5% ab dem auf der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu verlangen und eine Nachfrist für die Leistung der Zahlung zu setzen. Erfolgt keine vollständige Zahlung innert dieser Nachfrist, ist der Lieferant berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Jedenfalls ist er zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt. Das Recht des Bestellers auf Verrechnung ist ausgeschlossen.

MÄNGELRÜGEN
Der Kunde verpflichtet sich die Lieferung sofort nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen über Lieferungen und Leistungen sind schriftlich dem Lieferanten zu melden. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn beim Lieferanten keine schriftliche Mängelrüge innerhalb einer Frist von 10 Tagen eingetroffen ist.

GARANTIE
Der Lieferant gewährt dem Kunden Garantieleistungen nur im Umfang und nach Massgabe der Herstellerangaben (insbesondere Garantiebedingungen und Garantiezeiten), die der Lieferant von den Herstellern mitgeteilt hat. Weitere Leistungen sind ausgeschlossen.

HAFTUNG
In allen in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelten Fällen der Schlecht- oder Nichterfüllung ist der Kunde berechtigt, dem Lieferanten eine Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist infolge Verschuldens des Lieferanten unbenützt, kann der Kunde hinsichtlich der betroffenen Leistungen vom Vertrag zurücktreten und geleistete Zahlungen anteilsmässig zurückfordern. Der Schadenersatzanspruch ist begrenzt auf den Vertragswert des betroffenen Teils der Lieferung.

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

RETOUREN
Der Lieferant kann nur neuwertige und ungebrauchte Lagerware in Originalverpackung zurücknehmen. Nicht Lagersortiment, Spezialanfertigungen, Produkte mit geöffnetem Gütesiegel sowie Produkte mit Positionswert unter CHF 20.- können nicht retourniert werden. Retouren werden nur innerhalb von 10 Tagen mittels des beigelegter Retourenbegründung an den Lieferanten zurückgesendet werden. Andernfalls wird die Retoure nicht bearbeitet. 

Für Mehraufwände von Retouren für deren Originalwiederherstellung wie beispielsweise ersetzen von Umverpackungen, erneuern von Sigeln werden die Zeitlichen Aufwände verrechnet. Der Ansatz liegt bei CHF 120 pro Stunde. Es wird jeweils in angebrochenen Viertelstunden abgerechnet.

Generell werden Retouren nur zu 80% erstattet, sollte die Retoure aus einer Offiziellen Bestellung seitens Kunde erfolgt sein.

EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum vom Lieferanten. Der Kunde muss alle notwendigen Vorkehrungen zu deren Schutz und sicheren Aufbewahrung treffen.

IMMATERIALGÜTERRECHTE, GESCHÄFTSGEHEIMNISSE UND VERTRAULICHKEIT
Sämtliche Immaterialgüter- und Eigentumsrechte, Urheberrechte, Designs und Markenrechte an den Produkten und Dienstleistungen (insbesondere an den Arbeitsergebnissen) gehören SANTEC Systems AG. Dies gilt auch für Spezialanfertigungen, die SANTEC Systems AG für den Kunden entworfen oder hergestellt hat,
selbst wenn dies auf Basis von Anleitungen, Konstruktionen oder Modellen des Kunden geschehen ist. 

Beide Parteien haben die im Rahmen der Erfüllung des Auftrages oder anderweitig bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und treffen geeignete Vorkehrungen, dass Unbefugte keine Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen erlangen. Darüber hinaus sind sämtliche Dokumentationen, Lichtplanungen, Berechungen und technische Abklärungen im Zusammenhang mit Angebot und Auftrag als vertraulich zu behandeln. Zugänglichkeiten an Dritte sind, wenn überhaupt, sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die SANTEC Systems AG erlaubt.

ABÄNDERUNG DER AGB
Diese AGB gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls Schriftlichkeit. Der Lieferant kann diese AGB jederzeit ändern, muss aber den Kunden in geeigneter Form darüber benachrichtigen. Wenn der Kunde solchen Änderungen nicht binnen einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung vom Lieferanten schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Ausschliesslicher Gerichtsstand für den Kunden und des Lieferanten ist der Sitz des Lieferanten. Der Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

SANTEC Systems AG / 2020-01-01

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